Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen fell-jay (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Renovierungs- und Inneneinrichtungsleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag zwei Wochen gebunden. Die Bindungsfrist beginnt mit dem Tag des Zugangs des Auftrags beim Auftragnehmer.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die im Angebot genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Pauschalpreisen sind alle im Angebot aufgeführten Leistungen enthalten.
Zahlungen sind wie folgt fällig:
- 30% bei Auftragserteilung
- 40% bei Erreichen der Hälfte der vereinbarten Arbeiten
- 30% nach Abnahme der Leistung
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
§ 4 Ausführung der Arbeiten
Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht und unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik aus.
Ausführungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Ausführung der Arbeiten qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die Arbeitsstelle rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Er sorgt für die erforderlichen Anschlüsse von Wasser und Strom.
Der Auftraggeber hat bewegliche Gegenstände aus dem Arbeitsbereich zu entfernen oder abzudecken. Für nicht entfernte oder nicht ausreichend geschützte Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§ 6 Abnahme
Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Über das Ergebnis der Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne wesentliche Mängel zu benennen, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 7 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2024